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Information zur Verrechnung

Wir sind Wahltherapeuten und haben daher keine Direktverrechnung mit den Krankenkassen.
Sie benötigen eine ärztliche Überweisung, damit Sie die entstandenen Therapiekosten mit Ihrer zuständigen Krankenkasse rückverrechnen können.

Auf dem Verordnungsschein des Arztes sollte folgendes verzeichnet sein:

  • die Diagnose
  • Art der indizierten Therapie
  • Anzahl der Behandlungen

Falls eine chefärztliche Bewilligung für die Behandlung nötig sein sollte, wird diese von uns per Fax vom jeweiligen Versicherungsträger eingeholt. Der Verordnungsschein und die Bewilligung werden in der Zwischenzeit bei uns deponiert.
Zum Therapieende erhalten Sie eine Honorarnote, ein Informationsblatt über die Rückerstattung der Behandlungskosten, den Verordnungsschein und die Bewilligung. Nachdem Sie die Honorarnote bezahlt haben, können Sie mit den entsprechenden Unterlagen bei Ihrem Versicherungsträger die tarifmäßige Rückerstattung beantragen. Je nach Versicherungsträger wird ein unterschiedlich großer Teil der Therapiekosten rückerstattet.

Die Preise entnehmen Sie bitte unserer Preisliste (oben). Die entsprechenden Rückerstattungsbeträge sind dort am Beispiel der OÖGKK aufgelistet. Die Rückerstattung der anderen Versicherungsträger beläuft sich meist in einem ähnlichen Rahmen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.